Flurbereinigung

Schon früher war die Flurbereinigung als Instrument der Entwicklung des ländlichen Raumes von großer Bedeutung.

Heute bilden das Landwirtschaftsanpassungsgesetz und das Flurbereinigungsgesetz die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der verschiedensten Zielstellungen in Flurbereinigungsverfahren:

  • Die allgemeine Entwicklungsplanung
  • Die Zusammenführung von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum
  • Die Beseitigung von agrarstrukturellen Mängeln und Umsetzung naturschutzrechtlicher Belange
  • Eigentumsrechtliche Flächensicherung für Vorhaben von Unternehmensträgern

 

Feldlageverfahren und Ortslagenregulierung

Die zu LPG-Zeiten sowie nach der Wiedervereinigung Deutschlands langjährig gewachsene Agrarstruktur stimmt häufig nicht mehr mit den vorherrschenden Eigentumsverhältnissen überein. Speziell die Veränderung des Wege- und Gewässerschutzes unter Nichtbeachtung des Katasters haben zu Interessenkonflikten zwischen öffentlichen, privaten, gewerblichen und sonstigen Belangen geführt. Die umfassende Bereinigung der Interessenkonflikte durch Neuordnung des Eigentums, die Verbesserung der Agrarstruktur sowie der Ausbau des landwirtschaftlichen Wegenetzes und die Umsetzung von landwirtschaftsgestaltenden Planungen sind Regelungsschwerpunkte eines Feldlageverfahrens.

Durch die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse einer Ortslagenflurneuordnung ist die umfassende Bereinigung mehrerer Nutzungskonflikte innerhalb von Orten möglich, wie z.B. die Auflösung unvermessener Hofräume, Beseitigung baurechtswidriger Zustände durch einvernehmliches Verhandeln neuer Grenzen bei Grenzüberbauung, Zusammenführung getrennten Boden- und Gebäudeeigentums sowie die Regelung der öffentlichen Verkehrs- und Gewässerflächen. Durch die kataster- und grundbuchrechtliche Sicherung sämtlicher Flächen wird die Voraussetzung für eine wirtschaftliche, soziale, kulturelle und touristische Dorfentwicklung geschaffen.

 

Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren

Bei auftretenden Landnutzungskonflikten mit weniger komplizierter Zielstellung in kleineren Gemeinden oder Gebieten, in welchen bereits vorher Flurbereinigungsverfahren durchgeführt worden sind, ist die Durchführung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sinnvoll.
Die Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrensablaufes sowie die Senkung vermeidbaren Verwaltungsaufwands werden hierbei angestrebt.

Ein zurzeit häufig auftretender Spezialfall ist die Nutzung des Instrumentes der vereinfachten Flurbereinigung für die rechtliche Regelung von Tagebaufolgelandschaften auf Antrag der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV).

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